Was man beim Arzneimittelkauf im Ausland beachten sollte

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Reisende nutzen gerne ihren Urlaub, um sich im Ausland mit vermeintlich preiswerten Arzneimitteln einzudecken. Ist das eine gute Idee? Nicht alle Medikamente, die insbesondere in Ländern außerhalb der Europäischen Union verkauft werden, entsprechen den hiesigen Qualitätsstandards. Und welche Zollvorschriften muss man bei der Einfuhr von Medikamenten beachten?

Für die Einfuhr von Medikamenten nach Deutschland gelten besondere Regeln. Das beginnt beim Zoll. So dürfen Medikamente, die man selbst benötigt, grundsätzlich bei der Einreise nach Deutschland mitgebracht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Medikamente bereits in Deutschland gekauft und nach dem Urlaub wieder mitgebracht werden oder ob sie im Ausland gekauft wurden. Keinen Unterschied macht der Zoll dabei zwischen verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Arzneien. Auch, ob man aus einem Land der Europäischen Union oder einem Staat außerhalb Europas einreist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die gesetzlich erlaubte Höchstmenge zur Einfuhr von Arzneimitteln.

Einfuhrmengen von Arzneimitteln beachten

„Man darf nur so viele Arzneimittel aus dem Ausland mitbringen, wie es dem üblichen persönlichen Bedarf entspricht“, sagt Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer. Das Bundesgesundheitsministerium definiert den üblichen persönlichen Bedarf als die Menge, die bei Einhaltung der Dosierungsempfehlung für etwa drei Monate ausreicht. Aber aufgepasst: Einige Arzneimittel dürfen maximal nur über eine Dauer von wenigen Tagen eingenommen werden. Für diese gilt dann als maximale Höchstmenge die Kombination aus Dosierungsempfehlung pro Tag und Höchstdauer der Einnahme. Auch im Ausland frei gehandelte Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel, hoch dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel können in Deutschland als Arzneimittel gelten. Sie unterliegen dann ebenfalls den beschriebenen Einfuhrbeschränkungen.

Vorsicht vor gefälschten Arzneimitteln

Nicht selten gerät man vor allem im außereuropäischen Ausland an gefälschte Arzneimittel. Deren Einfuhr ist generell verboten. Abgesehen davon kann die Einnahme der Präparate gefährlich und gesundheitsschädlich sein. „Arzneimittelfälschungen können wirkungslose oder sogar schädliche Inhaltsstoffe enthalten und zudem falsch dosiert und gekennzeichnet sein. Deshalb sollte man keine Arzneimittel bei dubiosen Quellen kaufen. Dazu zählen zum Beispiel Wochenmärkte oder fliegende Händler“, erklärt Günther. Am häufigsten nachgemacht oder gefälscht werden Potenzmittel, Mittel zum Abnehmen sowie gegen Unruhe und Schlaflosigkeit. Auch ähnlich klingende Namen von Arzneimitteln sagen nichts über deren Inhaltsstoffe, Dosierungen oder Zusammensetzungen aus. Fälschungsverdächtig sind auch Angebote für Arzneimittel, die trotz Verschreibungspflicht ohne Rezept im freien Verkauf angeboten werden. Außer in zugelassenen Apotheken sollte man deshalb im außereuropäischen Ausland die Finger von Arzneimitteln lassen. (Barmer)

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Deutsch